Willkommen beim Vermessungsbüro Jürs

Zu meiner Person

Wappen

 Guten Tag, mein Name ist Uwe Jürs, ich habe an der Universität Hannover meinen Abschluss als Diplomingeniur in der Fachrichtung Vermessungswesen gemacht. Im Jahre 1984 habe ich das Vermessungsbüro Jürs im Albertsweg in Husum (Nordsee) gegründet. Im Laufe der Zeit ist das Büro zu einem erfolgreichen und bedeutenden Unternehmen gewachsen. Aktuell befindet sich die Niederlassung in der Brinckmannstraße 39 in Husum. In den Bereichen der Kataster- Vermessung sowie bei anderen Vermessungsaufgabe stehe ich und mein Team Ihnen gerne zur Verfügung. Auf diesen Seiten können Sie sich über unsere Leistungen, unser Team und weiteres informieren.

 Bei allen Fragen rund um die Vermessung und im Bereich Geodaten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Entweder Sie kommen bei uns persönlich im Büro vorbei (Adresse siehe rechts) oder nehmen mit uns telefonisch, per fax, per email oder über unser Formular Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch bzw. Anruf!

Berufsbild des ÖbVI

 Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind kompetenter Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Sie sind beliehene Freiberufler und versteht sich als ganzheitliche Gesamtdienstleister rund um das Grundstück. Das besondere: Der Staat hat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen, so dass die ÖbVI Behörden in funktionalem Sinne sind. Sie führen zum Beispiel hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und sind befugt Beurkundungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen.

 Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVI mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung in den Berufsordnungen definiert. Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden.

 Die überragende Bedeutung unseres verfassungsrechtlich über Artikel 14 des Grundgesetzes garantierten Eigentumssicherungssystems von Grund und Boden gebietet es, diese hoheitlichen Aufgaben staatlich zu gewährleisten. Daher stellt das Modell der Beleihung der freiberuflich tätigen ÖbVI die weitestgehende verfassungsrechtlich zulässige Form einer Aufgabenübertragung vom Staat auf die Wirtschaft dar. Die öffentliche Bestellung garantiert daher freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. Die ÖbVI sind demgemäß an die staatliche Kostenordnung und bezüglich ihrer privatrechtlich- ingenieurtechnischen Betätigungen an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden; dies soll im Interesse des Verbrauchers einen Qualitätsfördernden Leistungswettbewerb statt eines ruinösen Preiskampf gewährleisten.

Eine Beschreibung der Aufgaben und Leistungen finden Sie unter der Rubrik Leistungen.