Rechtsvorschriften

Vermessungs- und Katastergesetz

Vermessung ist Länderaufgabe, weshalb es in jedem Bundesland unterschiedliche Vermessungsgesetze gibt. In Schleswig-Holstein gilt zur Zeit das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG -) in der Fassung vom 12. Mai 2004, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein 2004 Seite 128.

Bei Interesse können Sie sich das Gesetz unter einem der folgendem links ansehen:

ÖbVI-Berufsordnung

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur richtet sich nach seiner Berufsordnung. Diese ist im Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in der Fassung vom 26. Juli 2004, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein 2004 Seite 294.

Bei Interesse können Sie sich das Gesetz unter einem der folgenden links ansehen:

Gebührenordnung

Die Gebühr für eine Einmessung richtig sich nach der Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden (VermGebVO) vom 31. Oktober 2001, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein (GVOBl.) 2001 Seite 192, zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juli 2005, veröffentlicht im GVOBl. 2005 Seite 274.

Bei Interesse können Sie sich diese Verordnung unter einem der folgenden links ansehen: